Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: GlanzOtter Reinigungsservice, Hajo Philipp, Jesinger Hauptstr. 87, 72070 Tübingen · E-Mail: kontakt@glanzotter.de · Tel./WhatsApp: 0162 / 705 44 22

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Mülltonnen- und Behälterreinigung zwischen GlanzOtter Reinigungsservice (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu privaten Zwecken schließt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Leistung

(1) Der Anbieter reinigt Mülltonnen und Behälter im Absaug-Frischeverfahren: Der Inhalt und Schmutz werden mit einem Sauger aufgenommen und die Tonne mit heißem Wasser ausgewischt. Das anfallende Schmutzwasser wird vollständig aufgefangen und fachgerecht entsorgt; es gelangt nichts auf das Grundstück, in die Kanalisation oder ins Grundwasser.

(2) Das Einsatzgebiet umfasst derzeit Tübingen-Unterjesingen, Tübingen-Hagelloch sowie mehrere Ammerbuch-Teilorte entlang der Montags-Route und nach Vereinbarung angrenzende Orte.

(3) Die Reinigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Leerung durch die kommunale Müllabfuhr. Als Nachweis bringt der Anbieter einen datierten Aufkleber („Otter-Sticker") an der Tonne an.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Kunde gibt seine Bestellung per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters (per E-Mail oder Textnachricht) zustande.

(3) Bei Abonnements enthält die Auftragsbestätigung das gewählte Paket, das Reinigungsintervall und die geplanten Termine bzw. deren Kopplung an den Abfuhrkalender.

§ 4 Termine

(1) Die Reinigungstermine richten sich nach dem Abfuhrkalender der jeweiligen Kommune. Der Kunde erhält vorab eine Übersicht der geplanten Termine.

(2) Kommt es aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Witterung, Straßensperrungen) zu Verzögerungen, wird die Reinigung nachgeholt oder ersatzlos ausgesetzt (siehe § 6).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Tonne am Reinigungstag vollständig geleert und sichtbar an der vereinbarten Adresse bereitsteht und bis zum folgenden Werktag, 12:00 Uhr, dort verbleibt.

(2) Zur eindeutigen Zuordnung bringt der Kunde seinen Familiennamen gut sichtbar an der Tonne an (z. B. auf dem Deckel oder der Vorderseite). Tonnen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, können nicht gereinigt werden.

(3) Nach der Leerung soll die Tonne bis zur Reinigung nicht erneut befüllt werden; Bioabfälle sollten zur Vermeidung von Anhaftungen z. B. in Papier gewickelt werden.

§ 6 Nicht bereitgestellte oder befüllte Tonnen, Ausfälle

(1) Ist die Tonne zum Reinigungszeitpunkt nicht bereitgestellt, nicht zugänglich oder nicht geleert, kann die Reinigung nicht durchgeführt werden.

(2) Ein einmaliges Nichtbereitstellen bleibt kostenfrei. Wird die Tonne jedoch wiederholt – ab dem dritten vergeblichen Termin – nicht bereitgestellt oder befüllt vorgefunden, kann der Anbieter eine Anfahrtspauschale von 6,00 € je vergeblichem Termin berechnen, da Anfahrts- und Arbeitszeit angefallen sind.

(3) Witterungsbedingte oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle (z. B. Schnee, Glätte) werden ersatzlos gestrichen und nicht berechnet.

(4) Möchte der Kunde eine Reinigung aussetzen (z. B. Urlaub), teilt er dies mindestens einen Werktag vorher mit. In diesem Fall entfällt die Berechnung.

§ 7 Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

(2) Bei mehreren Tonnen gilt der ausgewiesene Preis je weiterer Tonne.

(3) Die Reinigung ist als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG grundsätzlich zu 20 % steuerlich absetzbar; Voraussetzung ist eine unbare Zahlung und eine Rechnung.

§ 8 Zahlung

(1) Bevorzugte Zahlart ist die SEPA-Lastschrift (kostenfrei); hierzu erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird im SEPA-Mandat mitgeteilt.

(2) Auf Wunsch ist Zahlung auf Rechnung möglich; hierfür kann eine geringe Bearbeitungsgebühr je Rechnung erhoben werden, die vorab mitgeteilt wird.

(3) Abonnements werden monatlich nach den tatsächlich erbrachten Reinigungen abgerechnet (monatlich gebündelt); es fällt keine Vorkasse an. Einzel- und Sonderreinigungen sind nach Leistung fällig.

§ 9 Preisanpassung

Der Anbieter kann die Preise für Abonnements mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform anpassen (z. B. bei gestiegenen Kosten). Der Kunde hat im Fall einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Einzelreinigungen sind einmalige Aufträge ohne Laufzeit.

(2) Das Rundum-Abo hat keine Mindestlaufzeit, läuft fortlaufend und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Das Sommer-Paket ist auf den Zeitraum Juni–September befristet und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung. Wünscht der Kunde einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann er dem ausdrücklich zustimmen; für bereits vollständig erbrachte Reinigungen erlischt das Widerrufsrecht.

§ 12 Reklamation und Gewährleistung

Beanstandungen der Reinigungsqualität sind innerhalb von 2 Werktagen nach der Reinigung mitzuteilen. Der Anbieter bessert berechtigte Mängel kostenfrei nach.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 14 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 13. Juli 2026 · GlanzOtter Reinigungsservice