Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter: GlanzOtter Reinigungsservice, Hajo Philipp, Jesinger Hauptstr. 87, 72070 Tübingen · E-Mail: kontakt@glanzotter.de · Tel./WhatsApp: 0162 / 705 44 22
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Mülltonnen- und Behälterreinigung zwischen GlanzOtter Reinigungsservice (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu privaten Zwecken schließt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Leistung
(1) Der Anbieter reinigt Mülltonnen und Behälter im Absaug-Frischeverfahren: Der Inhalt und Schmutz werden mit einem Sauger aufgenommen und die Tonne mit heißem Wasser ausgewischt. Das anfallende Schmutzwasser wird vollständig aufgefangen und fachgerecht entsorgt; es gelangt nichts auf das Grundstück, in die Kanalisation oder ins Grundwasser.
(2) Das Einsatzgebiet umfasst Unterjesingen, Ammerbuch, Rottenburg am Neckar sowie den übrigen Landkreis Tübingen, jeweils nach Verfügbarkeit. Orte, die auf der Website einer Preiszone zugeordnet sind, können direkt gebucht werden; für andere Orte ist eine vorherige Anfrage erforderlich.
(3) Die Reinigung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach der Leerung durch die kommunale Müllabfuhr, sofern die Tonne nach § 5 bereitsteht. Verzögerungen und Ausfälle nach § 4 (2) und § 6 (3) bleiben unberührt. Als Nachweis bringt der Anbieter einen datierten Aufkleber („Otter-Sticker") an der Tonne an.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde kann die Leistung verbindlich online buchen. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt (Vertragsbestätigung). Bestellungen per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind ebenfalls möglich; hier kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Liegt die Adresse des Kunden außerhalb des Einsatzgebiets, ist keine verbindliche Buchung möglich; der Anbieter prüft die Anfrage und meldet sich beim Kunden.
(3) Bei Abonnements enthält die Auftragsbestätigung das gewählte Paket (Einzelreinigung oder Rundum-Abo) und die Kopplung der Reinigung an den Abfuhrkalender.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die Vertragsbestätigung, die Widerrufsbelehrung und diese AGB per E-Mail; er kann sie dort speichern und ausdrucken. Vor dem Absenden der verbindlichen Bestellung werden die Angaben in einer Bestellübersicht angezeigt; Eingabefehler kann der Kunde mit der Schaltfläche „Zurück“ und durch Ändern der Felder berichtigen.
§ 4 Termine
(1) Die Reinigungstermine richten sich nach dem Abfuhrkalender der jeweiligen Kommune. Der Kunde erhält vorab eine Übersicht der geplanten Termine.
(2) Kommt es aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Witterung, Straßensperrungen) zu Verzögerungen, wird die Reinigung nachgeholt oder ersatzlos ausgesetzt (siehe § 6).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Tonne am Reinigungstag vollständig geleert und sichtbar an der vereinbarten Adresse bereitsteht und bis zum folgenden Werktag, 12:00 Uhr, dort verbleibt.
(2) Zur eindeutigen Zuordnung bringt der Kunde seinen Familiennamen gut sichtbar an der Tonne an (z. B. auf dem Deckel oder der Vorderseite). Tonnen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, können nicht gereinigt werden.
(3) Nach der Leerung soll die Tonne bis zur Reinigung nicht erneut befüllt werden; Bioabfälle sollten zur Vermeidung von Anhaftungen z. B. in Papier gewickelt werden.
§ 6 Nicht bereitgestellte oder befüllte Tonnen, Ausfälle
(1) Ist die Tonne zum Reinigungszeitpunkt nicht bereitgestellt, nicht zugänglich oder nicht geleert, kann die Reinigung nicht durchgeführt werden.
(2) Die ersten beiden vergeblichen Termine bleiben kostenfrei. Wird die Tonne ab dem dritten vergeblichen Termin nicht bereitgestellt oder befüllt vorgefunden, kann der Anbieter eine Anfahrtspauschale von 6,00 € je vergeblichem Termin berechnen, da Anfahrts- und Arbeitszeit angefallen sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(3) Witterungsbedingte oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle (z. B. Schnee, Glätte) werden ersatzlos gestrichen und nicht berechnet.
(4) Möchte der Kunde eine Reinigung aussetzen (z. B. Urlaub), teilt er dies mindestens einen Werktag vorher mit. In diesem Fall entfällt die Berechnung.
§ 7 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Die ausgewiesenen Preise gelten je Tonne und je Reinigung. Bei mehreren Tonnen vervielfacht sich der Preis entsprechend der Zahl der gereinigten Tonnen. Beim Abonnement wird jede durchgeführte Reinigung berechnet, die Abrechnung erfolgt gebündelt je Monat (§ 8).
(3) Die Reinigung kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigt werden (20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr); Voraussetzung ist eine unbare Zahlung und eine Rechnung. Über die steuerliche Anerkennung entscheidet das zuständige Finanzamt, der Anbieter übernimmt dafür keine Gewähr.
§ 8 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung per Überweisung. Eine SEPA-Lastschrift oder Online-Zahlung bietet der Anbieter aktuell nicht an. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
(2) Abonnements werden monatlich nach den tatsächlich erbrachten Reinigungen abgerechnet (monatlich gebündelt); es fällt keine Vorkasse an. Die Rechnung für Einzel- und Sonderreinigungen wird nach Erbringung der Leistung gestellt, eine Vorauszahlung wird nicht verlangt. Die Abrechnung der Abonnements erfolgt zum Monatsende in einer Sammelrechnung.
(3) Der Kunde wählt bei Vertragsannahme, ob er die Rechnung per E-Mail (kostenlos) oder per Post erhalten möchte. Bei Rechnungsversand per Post berechnet der Anbieter zusätzlich 1,19 € Porto je Sammelrechnung. Der Betrag wird auf der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen und kann im Kundenbereich jederzeit für künftige Rechnungen geändert werden.
(4) Auf Wunsch des Kunden kann die Rechnung an eine abweichende Person oder Anschrift gerichtet werden (z. B. an den Vermieter). Leistungsort bleibt die im Vertrag genannte Adresse. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger bleibt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; er holt vorab das Einverständnis des Rechnungsempfängers ein.
§ 9 Preisanpassung
(1) Der Anbieter kann die Preise für Abonnements anpassen, soweit sich seine Kosten (insbesondere Kraftstoff, Wasser- und Energiekosten, Entsorgungsgebühren, Personalkosten, Umsatzsteuer) nach Vertragsschluss erhöht haben, und zwar höchstens im Umfang der Kostenerhöhung. Sinken diese Kosten, ist der Anbieter zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet.
(2) Eine Preisänderung wird mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat im Fall einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung. Innerhalb der ersten vier Monate nach Vertragsschluss sind Preiserhöhungen ausgeschlossen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelreinigungen sind einmalige Aufträge ohne Laufzeit.
(2) Das Rundum-Abo hat keine Mindestlaufzeit, läuft fortlaufend und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
(3) Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) möglich. Über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf der Website (glanzotter.de/kuendigen) kann der Kunde jederzeit ohne Anmeldung kündigen und erhält sofort eine Eingangsbestätigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung. Den Widerruf kann der Kunde auch online ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (glanzotter.de/vertrag-widerrufen) erklären. Ohne ausdrückliches Verlangen des Kunden beginnt der Anbieter frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung. Verlangt der Kunde ausdrücklich einen früheren Beginn (bei der Online-Buchung durch ein eigenes, nicht vorangekreuztes Häkchen), gilt: Bei einer Einzelreinigung erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Reinigung vollständig erbracht ist, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Bei einem Abonnement schuldet der Kunde im Fall eines Widerrufs nach Leistungsbeginn Wertersatz für die bis dahin erbrachten Reinigungen; für künftige Reinigungen bleibt der Widerruf möglich.
§ 12 Reklamation und Gewährleistung
(1) Bitte melden Sie Beanstandungen der Reinigungsqualität möglichst innerhalb von 2 Werktagen nach der Reinigung (gern mit Foto), damit der Zustand nachvollzogen werden kann. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist.
(2) Bei berechtigten Mängeln bessert der Anbieter kostenfrei nach. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 15 Besondere Bestimmungen für Unternehmer
(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Gewerbetreibende, Hausverwaltungen, Kommunen), gelten die Regelungen zum Widerrufsrecht (§ 11) und die auf Verbraucher zugeschnittenen Regelungen dieser AGB nicht. Für Gewerbekunden gelten die im Angebot vereinbarten Preise, Behälter und Reinigungsintervalle.
(2) Preise werden Unternehmern auf Wunsch netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form (PDF per E-Mail) zu; sobald gesetzlich ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat vorgeschrieben ist, stellt der Anbieter die Rechnungen in diesem Format aus.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach der Reinigung, anzuzeigen; § 12 (2) gilt im Übrigen entsprechend. Die Gewährleistung für Unternehmer bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ein Recht auf Minderung oder Rücktritt besteht erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung.
(5) Für Unternehmer gelten Preisanpassungen nach § 9 mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen; ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Erhöhungen von mehr als 5 %. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Tübingen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 24. September 2026 · GlanzOtter Reinigungsservice